Auf dem gesamten Festivalgelände (inkl. Campingplatz) gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.

Kinder und Jugendliche von 8-15 Jahren dürfen das Festival nicht besuchen. 16- und 17-jährige Jugendliche müssen das Festival um 24 Uhr verlassen.

Die Regelung für die 16- und 17-jährigen gilt nur dann nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis diesbezüglich ist mitzuführen. Das erforderliche Formular (PDF) könnt Ihr hier downloaden.

Ferner muss diesem Formular eine Kopie des Ausweises des Sorgeberechtigten beigefügt werden, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen.

Der Aufenthalt von Minderjährigen auf den Campingplätzen ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet.

Säuglingen und Kleinkindern ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet!